PfandscheinPfandhaus WEI · Übersicht
Nº 26-00000
- Darlehen
- 500,00 €
- Laufzeit
- 3 Monate
- Zinsen (1 % / Monat)
- 15,00 €
- Unkostenvergütung
- 30,00 €
- Kosten gesamt
- 45,00 €
- Fällig am
- –
- Verwertung frühestens
- –
Ablauf & Kosten
Zinsen, Gebühren und Fristen eines Pfandkredits sind in der Pfandleiherverordnung festgelegt. Hier erfahren Sie, was Sie erwartet – und was es kostet.
Schritt für Schritt
Sie benötigen lediglich den Gegenstand und ein gültiges Ausweisdokument. Die Identifizierung ist für Pfandleiher gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Mitarbeiter begleitet Sie in einen separaten Raum. Dort besprechen Sie in Ruhe, ob Sie beleihen oder verkaufen möchten.
Wir prüfen Echtheit, Material und Zustand vor Ihren Augen – mit Feinwaage, Diamanttester, Röntgenfluoreszenz und Lupe. Danach nennen wir Ihnen den möglichen Darlehensbetrag.
Wir erfassen Ihre Personalien anhand von Personalausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel. Das schreiben § 3 PfandlV und das Geldwäschegesetz vor. Mindestalter: 18 Jahre.
Sie erhalten den Pfandschein mit Pfandnummer, Beschreibung, Darlehensbetrag, Zinsen, Gebühren und Fälligkeitsdatum. Das Geld zahlen wir bar oder per Überweisung aus.
Ihr Pfand wird fotografiert, versiegelt und im Tresor verwahrt. Es ist mindestens zum doppelten Darlehensbetrag (§ 8 PfandlV) gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Raub versichert.
Bis zur Fälligkeit können Sie jederzeit auslösen. Möchten Sie mehr Zeit, verlängern Sie gegen Zahlung der bisher angefallenen Zinsen und Gebühren um weitere drei Monate.
Kostenrechner
Wählen Sie Darlehensbetrag und Laufzeit. Der Pfandschein rechts zeigt Ihnen sofort alle Kosten und Fristen.
PfandscheinPfandhaus WEI · Übersicht
Nº 26-00000
Bewegen Sie den Mauszeiger über den Pfandschein.
Fristen
Die Fristen sind gesetzlich festgelegt und schützen Sie vor übereilter Verwertung. Wir erinnern Sie vor Ablauf der Wartefrist schriftlich.
Tag 0
Sie erhalten Darlehen und Pfandschein. Die Laufzeit beginnt.
nach 3 Monaten
Das Darlehen ist fällig. Sie lösen aus oder verlängern um weitere drei Monate.
+ 1 Monat
Frühestens einen Monat nach Fälligkeit darf das Pfand verwertet werden (§ 9 PfandlV). Bis dahin können Sie jederzeit noch auslösen.
danach
Ein öffentlich bestellter Versteigerer verwertet das Pfand. Der Mehrerlös nach Abzug von Darlehen und Kosten steht Ihnen zu.
Kostenübersicht
Die Pfandleiherverordnung begrenzt, was ein Pfandleiher berechnen darf. Darüber hinausgehende Kosten gibt es bei uns nicht.
| Position | Grundlage | Höhe |
|---|---|---|
| Zinsenje angefangenen Monat | § 10 Abs. 1 Nr. 1 PfandlV | 1 % des Darlehens |
| UnkostenvergütungDarlehen bis 300 € | § 10 Abs. 1 Nr. 2 PfandlV mit Anlage | gestaffelt lt. Aushang |
| UnkostenvergütungDarlehen über 300 € | vertraglich vereinbart | 2 % / Monat |
| Schätzungmündlich, bei Beleihung oder Ankauf | – | kostenfrei |
| Verlängerungum je drei Monate | Zahlung angefallener Zinsen & Gebühren | keine Zusatzgebühr |
| Verwertungbei Nichtauslösung | § 10 Abs. 1 Nr. 3 PfandlV | Kosten der Versteigerung |
Die Vorschriften über Verbraucherdarlehensverträge gelten für Pfandkredite nicht, da Ihre Haftung auf die Pfandsache beschränkt ist (§ 491 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BGB). Alle Kosten weisen wir Ihnen vor Vertragsschluss auf dem Pfandschein aus.
Gut zu wissen
Kein Grund zur Sorge. Melden Sie den Verlust bitte umgehend telefonisch oder persönlich, damit wir das Pfand sperren.