Pfandhaus WEI · Düsseldorf

WEI Handels GmbHHRB 74209

  1. Start
  2. Ablauf & Kosten

Ablauf & Kosten

Klar geregelt.
Bis auf den Cent.

Zinsen, Gebühren und Fristen eines Pfandkredits sind in der Pfandleiherverordnung festgelegt. Hier erfahren Sie, was Sie erwartet – und was es kostet.

Schritt für Schritt

Ihr Besuch
bei uns.

Sie benötigen lediglich den Gegenstand und ein gültiges Ausweisdokument. Die Identifizierung ist für Pfandleiher gesetzlich vorgeschrieben.

  1. Empfang & Beratungsraum

    Ein Mitarbeiter begleitet Sie in einen separaten Raum. Dort besprechen Sie in Ruhe, ob Sie beleihen oder verkaufen möchten.

  2. Prüfung & Schätzung

    Wir prüfen Echtheit, Material und Zustand vor Ihren Augen – mit Feinwaage, Diamanttester, Röntgenfluoreszenz und Lupe. Danach nennen wir Ihnen den möglichen Darlehensbetrag.

  3. Identifizierung

    Wir erfassen Ihre Personalien anhand von Personalausweis, Reisepass oder elektronischem Aufenthaltstitel. Das schreiben § 3 PfandlV und das Geldwäschegesetz vor. Mindestalter: 18 Jahre.

  4. Pfandschein & Auszahlung

    Sie erhalten den Pfandschein mit Pfandnummer, Beschreibung, Darlehensbetrag, Zinsen, Gebühren und Fälligkeitsdatum. Das Geld zahlen wir bar oder per Überweisung aus.

  5. Verwahrung

    Ihr Pfand wird fotografiert, versiegelt und im Tresor verwahrt. Es ist mindestens zum doppelten Darlehensbetrag (§ 8 PfandlV) gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Raub versichert.

  6. Auslösen oder verlängern

    Bis zur Fälligkeit können Sie jederzeit auslösen. Möchten Sie mehr Zeit, verlängern Sie gegen Zahlung der bisher angefallenen Zinsen und Gebühren um weitere drei Monate.

Kostenrechner

Was kostet
Ihr Pfandkredit?

Wählen Sie Darlehensbetrag und Laufzeit. Der Pfandschein rechts zeigt Ihnen sofort alle Kosten und Fristen.

500,00 €
50 €10.000 €
Laufzeit bis zur Auslösung

Zinsen und Gebühren werden je angefangenen Monat berechnet. Bei vorzeitiger Auslösung zahlen Sie nur die tatsächlich angefangenen Monate.

Beispielrechnung, unverbindlich. Maßgeblich sind der Pfandschein und das im Geschäftslokal ausgehängte Gebührenverzeichnis. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach dem Wert Ihres Pfandes.

PfandscheinPfandhaus WEI · Übersicht

Nº 26-00000

Darlehen
500,00 €
Laufzeit
3 Monate
Zinsen (1 % / Monat)
15,00 €
Unkostenvergütung
30,00 €
Kosten gesamt
45,00 €
Fällig am
–
Verwertung frühestens
–
Rückzahlung 545,00 €

Bewegen Sie den Mauszeiger über den Pfandschein.

Fristen

Was passiert
wann?

Die Fristen sind gesetzlich festgelegt und schützen Sie vor übereilter Verwertung. Wir erinnern Sie vor Ablauf der Wartefrist schriftlich.

  1. Tag 0

    Beleihung

    Sie erhalten Darlehen und Pfandschein. Die Laufzeit beginnt.

  2. nach 3 Monaten

    Fälligkeit

    Das Darlehen ist fällig. Sie lösen aus oder verlängern um weitere drei Monate.

  3. + 1 Monat

    Wartefrist

    Frühestens einen Monat nach Fälligkeit darf das Pfand verwertet werden (§ 9 PfandlV). Bis dahin können Sie jederzeit noch auslösen.

  4. danach

    Versteigerung

    Ein öffentlich bestellter Versteigerer verwertet das Pfand. Der Mehrerlös nach Abzug von Darlehen und Kosten steht Ihnen zu.

Kostenübersicht

Zinsen & Gebühren.

Die Pfandleiherverordnung begrenzt, was ein Pfandleiher berechnen darf. Darüber hinausgehende Kosten gibt es bei uns nicht.

Kosten eines Pfandkredits
PositionGrundlageHöhe
Zinsenje angefangenen Monat§ 10 Abs. 1 Nr. 1 PfandlV1 % des Darlehens
UnkostenvergütungDarlehen bis 300 €§ 10 Abs. 1 Nr. 2 PfandlV mit Anlagegestaffelt lt. Aushang
UnkostenvergütungDarlehen über 300 €vertraglich vereinbart2 % / Monat
Schätzungmündlich, bei Beleihung oder Ankauf–kostenfrei
Verlängerungum je drei MonateZahlung angefallener Zinsen & Gebührenkeine Zusatzgebühr
Verwertungbei Nichtauslösung§ 10 Abs. 1 Nr. 3 PfandlVKosten der Versteigerung

Die Vorschriften über Verbraucherdarlehensverträge gelten für Pfandkredite nicht, da Ihre Haftung auf die Pfandsache beschränkt ist (§ 491 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BGB). Alle Kosten weisen wir Ihnen vor Vertragsschluss auf dem Pfandschein aus.

Gut zu wissen

Pfandschein verloren?

Kein Grund zur Sorge. Melden Sie den Verlust bitte umgehend telefonisch oder persönlich, damit wir das Pfand sperren.

  • Wir sperren die Pfandnummer, sodass niemand anderes auslösen kann.
  • Gegen Vorlage Ihres Ausweises lösen Sie wie gewohnt aus.
  • Verlängern können Sie auch ohne Pfandschein, telefonisch oder per Überweisung mit Angabe der Pfandnummer.
  • Eine Vollmacht für Dritte ist schriftlich möglich – zusammen mit Pfandschein und Ausweiskopie.