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Häufige Fragen
Was Sie wissen
sollten.
Die wichtigsten Antworten rund um Pfandkredit, Kosten, Verwahrung und Versteigerung. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns gerne an.
Allgemein
Wie funktioniert ein Pfandkredit?
Sie übergeben uns einen Wertgegenstand als Sicherheit und erhalten dafür sofort ein Darlehen. Nach Rückzahlung von Darlehen, Zinsen und Gebühren erhalten Sie den Gegenstand zurück. Zahlen Sie nicht zurück, wird das Pfand versteigert – weitere Forderungen gegen Sie entstehen nicht.
Was muss ich mitbringen?
Den Gegenstand und einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel. Zertifikate, Boxen und Papiere sind hilfreich und können den Beleihungswert erhöhen, sind aber nicht zwingend erforderlich.
Wird meine Bonität geprüft oder die Schufa informiert?
Nein. Wir prüfen ausschließlich den Wert des Gegenstands. Es erfolgt weder eine Abfrage noch eine Meldung an die Schufa oder andere Auskunfteien.
Brauche ich einen Termin?
Nein, Sie können während der Öffnungszeiten jederzeit vorbeikommen. Für größere Sammlungen, Nachlässe oder Kunstgegenstände empfehlen wir eine Terminvereinbarung, damit der passende Sachverständige Zeit für Sie hat.
Kosten & Fristen
Was kostet ein Pfandkredit?
Es fallen Zinsen von 1 % des Darlehens pro angefangenem Monat an sowie eine Unkostenvergütung für Schätzung, Verwahrung und Versicherung nach § 10 PfandlV. Eine Beispielrechnung finden Sie in unserem Kostenrechner.
Wie lange läuft ein Pfandkredit?
Die Laufzeit beträgt drei Monate. Danach können Sie beliebig oft um jeweils drei weitere Monate verlängern, indem Sie die bis dahin angefallenen Zinsen und Gebühren zahlen.
Kann ich vorzeitig auslösen?
Ja, jederzeit. Sie zahlen dann nur die Zinsen und Gebühren für die angefangenen Monate.
Kann ich telefonisch oder per Überweisung verlängern?
Ja. Überweisen Sie die fälligen Zinsen und Gebühren unter Angabe Ihrer Pfandnummer. Den aktuellen Betrag nennen wir Ihnen gern telefonisch.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Nach Fälligkeit gilt eine Wartefrist von mindestens einem Monat. In dieser Zeit können Sie noch auslösen oder verlängern. Erst danach darf das Pfand verwertet werden. Wir informieren Sie rechtzeitig schriftlich.
Pfand & Verwahrung
Wie hoch ist der Beleihungswert?
Der Beleihungswert orientiert sich am Betrag, der bei einer Versteigerung sicher erzielt werden kann. Er liegt daher unter dem Neupreis, bei Edelmetallen aber oft nah am Materialwert. Sie müssen den maximalen Betrag nicht ausschöpfen.
Ist mein Pfand versichert?
Ja. Jedes Pfand ist mindestens zum doppelten Darlehensbetrag gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Raub versichert (§ 8 PfandlV).
Kann jemand anderes mein Pfand auslösen?
Grundsätzlich wird an den Inhaber des Pfandscheins ausgehändigt. Wir empfehlen dennoch eine schriftliche Vollmacht und eine Ausweiskopie des Verpfänders, damit die Auslösung reibungslos verläuft.
Was ist, wenn ich den Pfandschein verliere?
Melden Sie den Verlust sofort. Wir sperren die Pfandnummer, und Sie können gegen Vorlage Ihres Ausweises auslösen. Details finden Sie unter Ablauf & Kosten.
Versteigerung
Wer darf bei Versteigerungen mitbieten?
Jede volljährige Person mit gültigem Ausweis. Sie können vor Ort oder schriftlich bieten.
Bekomme ich Geld, wenn mein Pfand versteigert wurde?
Ja, wenn der Erlös höher ist als Darlehen, Zinsen und Kosten. Der Überschuss steht Ihnen zu und wird gegen Vorlage von Pfandschein und Ausweis ausgezahlt.
Muss ich draufzahlen, wenn der Erlös nicht reicht?
Nein. Ihre Haftung ist auf das Pfand beschränkt. Ein Fehlbetrag geht zu unseren Lasten.
Ankauf
Wie wird der Ankaufspreis für Gold ermittelt?
Wir bestimmen Feingehalt und Gewicht und rechnen den Feingoldanteil zum aktuellen Tageskurs ab. Abzüge für Scheidung und Handel nennen wir Ihnen transparent vor dem Ankauf.
Muss ich verkaufen, wenn ich schätzen lasse?
Nein. Die Schätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Sie entscheiden in Ruhe – auch gern nach ein paar Tagen.
Erhalte ich einen Beleg?
Ja. Sie erhalten ein schriftliches Ankaufsprotokoll mit Beschreibung, Gewicht, Feingehalt und Kaufpreis.
Persönlich