Eine Zahl wie 333, 585 oder 750 ist eine Feingehaltsangabe. Sie beschreibt den Goldanteil in einer Legierung und lässt sich als Anteil von 1.000 Gewichtsteilen verstehen.
Was 333, 585 und 750 aussagen
Die Zahl gibt an, wie viele von 1.000 Gewichtsteilen einer Legierung auf Gold entfallen. 333 steht für 33,3 Prozent Gold, 585 für 58,5 Prozent und 750 für 75 Prozent. Der restliche Anteil besteht aus anderen Bestandteilen der Legierung.
Was die Punze erkennen lässt – und was nicht
Die Punze nennt den Feingehalt, ist aber keine Preisangabe und sagt für sich allein nichts über das Gesamtgewicht des Schmuckstücks aus. Aus der Zahl allein geht auch nicht hervor, welche weiteren Metalle in der Legierung enthalten sind. Die deutsche Regelung erlaubt, Goldschmuck in jedem Feingehalt zu stempeln; die Angabe erfolgt dann in Tausendteilen.
Schmuck und andere Goldwaren unterscheiden
Das Gesetz unterscheidet Goldschmuck von sogenannten goldenen Geräten. Bei Schmuck darf der Feingehalt in jedem Wert angegeben werden, sodass auch eine 333-Punze zulässig ist. Bei goldenen Geräten darf ein Feingehalt erst ab 585 Tausendteilen angegeben werden; die Einordnung eines konkreten Gegenstands sollte deshalb im Zweifel rechtlich geprüft werden.
Häufige Fragen
Kurz erklärt.
Ist 333er Gold echtes Gold?
Ja. Die Zahl 333 bezeichnet einen Goldanteil von 333 Tausendteilen, also 33,3 Prozent; der übrige Anteil der Legierung besteht aus anderen Metallen.
Was ist der Unterschied zwischen 585 und 750?
585 steht für 58,5 Prozent Goldanteil, 750 für 75 Prozent. Die Zahlen beschreiben den Feingehalt der Legierung in Tausendteilen.
Beweist eine Punze allein den tatsächlichen Goldgehalt?
Die Punze ist eine Feingehaltsangabe, aber keine unabhängige Prüfung des Gegenstands. Wenn Zweifel am tatsächlichen Feingehalt bestehen, kann eine fachliche Prüfung zusätzliche Klarheit schaffen.
Quellen & Hinweise
Weiterführende Informationen
- Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren (FeinGehG), Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz – § 1 erlaubt Gold- und Silberwaren in jedem Feingehalt; §§ 2 und 5 unterscheiden Geräte und Schmuck und regeln die zulässige Feingehaltsangabe. Die Zahlen 333, 585 und 750 geben den Anteil in Tausendteilen wieder.
- Bundesverband Schmuck, Uhren, Silberwaren und verwandte Industrien e. V. (BVSU), Feingehalt und Punzierung – Erläutert die deutsche Rechtslage: Schmuck darf in jedem Feingehalt gestempelt werden, Geräte erst ab 585/1000 Gold; der Verband benennt das FeinGehG als Grundlage.


