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Ratgeber · Pfandkredit

Was ist ein Pfandkredit?

Ein Pfandkredit ist ein Darlehen, bei dem ein Gegenstand als Sicherheit dient – und nicht von Anfang an verkauft wird.

Wer einen Wertgegenstand verpfändet, erhält dafür ein Darlehen. Der Gegenstand sichert die Forderung; das unterscheidet den Pfandkredit von einem Verkauf.

Das Grundprinzip: Geld gegen Sicherheit

Ein Pfandkredit ist ein Darlehen, für das eine bewegliche Sache als Sicherheit verpfändet wird. Das Pfandrecht berechtigt den Gläubiger, sich bei ausbleibender Rückzahlung aus der Sache zu befriedigen. Die IHK beschreibt den Ablauf entsprechend: Ein Wertgegenstand wird als Sicherheit hinterlegt und dafür ein Kredit ausgezahlt, der innerhalb einer vereinbarten Frist zurückzuzahlen ist.

Was sichert das Pfand?

Das Pfand sichert die Rückzahlung des Darlehens sowie die vertraglich erfassten Zinsen, Vergütungen und Kosten. Bei gewerblicher Pfandleihe muss vereinbart sein, dass sich der Pfandleiher wegen dieser Forderungen nur aus dem Pfand befriedigen darf; ein Pfandschein dokumentiert die Angaben zum Geschäft. Werden Darlehen und vereinbarte Beträge gemäß den Vertragsbedingungen beglichen, kann der Gegenstand wieder ausgelöst werden.

Pfandkredit ist kein Verkauf

Bei der Verpfändung wird eine Sache als Sicherheit belastet; ein Kaufvertrag ist damit nicht geschlossen. Beim Kauf muss der Verkäufer dagegen die Sache übergeben und Eigentum verschaffen, während der Käufer den vereinbarten Kaufpreis zahlt. Wird das Darlehen nicht zurückgezahlt, kann der Pfandleiher das Pfand unter gesetzlichen Voraussetzungen verwerten – das unterscheidet sich von einem von Anfang an vereinbarten Verkauf.

Häufige Fragen

Kurz erklärt.

Ist ein Pfandkredit dasselbe wie ein Verkauf?

Nein. Beim Pfandkredit dient der Gegenstand als Sicherheit für ein Darlehen; ein Kaufvertrag würde dagegen die Übergabe der Sache und die Verschaffung des Eigentums gegen einen Kaufpreis vorsehen.

Wie bekomme ich den verpfändeten Gegenstand zurück?

Wenn das Darlehen und die vereinbarten Beträge nach den Vertragsbedingungen beglichen werden, kann das Pfand wieder ausgelöst werden. Maßgeblich sind die individuellen Vereinbarungen im Pfandvertrag und die Angaben auf dem Pfandschein.

Was geschieht, wenn das Darlehen nicht zurückgezahlt wird?

Der Pfandleiher darf sich wegen der gesicherten Forderungen nur aus dem Pfand befriedigen. Eine Verwertung ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig; die Pfandleiherverordnung regelt dafür unter anderem die Versteigerung.

Quellen & Hinweise

Weiterführende Informationen

  1. IHK Rhein-Neckar – Pfandkredit als Alternative zum Darlehen – Erläutert das Grundprinzip: Wertgegenstand als Sicherheit hinterlegen, dafür ein Darlehen erhalten und innerhalb einer festgelegten Frist zurückzahlen.
  2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1204 – Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts – Definiert das Pfandrecht an beweglichen Sachen als Sicherheit für eine Forderung und das Recht, Befriedigung aus der Sache zu suchen.
  3. Pfandleiherverordnung (PfandlV), §§ 5, 6 und 9 – Regelt die Befriedigung aus dem Pfand, die Dokumentation durch einen Pfandschein und die Voraussetzungen für die Verwertung.
  4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 433 – Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag – Belegt die Abgrenzung zum Kauf: Übergabe und Eigentumsverschaffung durch den Verkäufer gegen Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer.

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