Ein Pfandschein ist mehr als eine kurze Bestätigung: Die Pfandleiherverordnung schreibt vor, dass der Pfandleiher ihn nach Abschluss des Pfandleihvertrags aushändigt. Er dokumentiert zentrale Angaben zum Vertrag und zum Pfandgegenstand. Wer den Schein sorgfältig aufbewahrt, kann Vertragsdaten und Gegenstandsbezeichnung später gezielt nachsehen.
Welche Angaben der Pfandschein enthält
Vorgeschrieben sind unter anderem die Vertragsnummer und der Tag des Vertragsabschlusses sowie Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift des Verpfänders. Der Schein nennt außerdem Darlehensbetrag und Fälligkeit und beschreibt das Pfand so, dass es zugeordnet und unterschieden werden kann. Dazu kommen die Geschäftsbedingungen und – soweit nicht schon in ihnen festgelegt – die vereinbarten Leistungen; der Pfandschein muss gut lesbar sein.
Warum das Dokument wichtig ist
Die Vertragsnummer verbindet den Schein mit dem konkreten Pfandleihvertrag; die Beschreibung hilft, das hinterlegte Stück eindeutig wiederzuerkennen. So lassen sich wichtige Angaben zum Darlehen und zu den Bedingungen dem betreffenden Pfandgeschäft zuordnen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Pfandschein beziehungsweise Pfandkreditvertrag aufmerksam zu lesen und aufzubewahren.
Sorgfältig aufbewahren und Änderungen beachten
Bewahren Sie den Schein geschützt und so auf, dass Sie ihn bei Bedarf wiederfinden, und prüfen Sie die Angaben auf Lesbarkeit. Wird der Pfandleihvertrag verlängert oder sonst geändert, muss der Pfandleiher einen neuen Pfandschein aushändigen. Ist der Schein abhandengekommen, informieren Sie den Pfandleiher zeitnah; die Verordnung sieht vor, dass das Datum einer Verlustmitteilung in den Geschäftsaufzeichnungen erfasst wird.
Häufige Fragen
Kurz erklärt.
Welche Angaben stehen auf dem Pfandschein?
Er enthält unter anderem die Vertragsnummer, Angaben zum Verpfänder, Darlehensbetrag und Fälligkeit, die Beschreibung des Pfands sowie die Geschäftsbedingungen.
Was sollte ich tun, wenn der Pfandschein verloren geht?
Informieren Sie den Pfandleiher zeitnah über den Verlust; die Pfandleiherverordnung sieht vor, das Datum einer Verlustmitteilung in den Geschäftsaufzeichnungen festzuhalten.
Bekomme ich bei einer Vertragsverlängerung einen neuen Pfandschein?
Ja. Bei einer Verlängerung oder sonstigen Änderung des Pfandleihvertrags muss der Pfandleiher einen neuen Pfandschein aushändigen.
Quellen & Hinweise
Weiterführende Informationen
- Pfandleiherverordnung (PfandlV), insbesondere §§ 3 und 6 – Gesetze im Internet – Amtlicher Verordnungstext zu den zu dokumentierenden Vertrags- und Pfandangaben, Pflicht zur Aushändigung, Lesbarkeit und Erneuerung des Pfandscheins sowie zur Erfassung einer Verlustmitteilung.
- Merkblatt Pfandleihgewerbe – IHK Chemnitz – Erläutert Pflichten rund um den Pfandschein und fasst die Pflichtangaben und die Aushändigung eines neuen Scheins bei Änderungen zusammen.
- Pfandkredite: Schnelles Geld mit Vorsicht genießen! – Verbraucherzentrale Hamburg – Rät, den Pfandschein beziehungsweise Pfandkreditvertrag und die darin festgehaltenen Bedingungen zu lesen und aufzubewahren.


