Beim Pfandkredit dient ein Gegenstand als Sicherheit für ein Darlehen. Der Pfandschein hält wesentliche Vertragsangaben fest; für Fälligkeit und Kosten gelten die vereinbarten Bedingungen und die gesetzlichen Regeln.
Ablauf: Pfandgegenstand und Pfandschein
Sie übergeben einen Gegenstand als Pfand und erhalten dafür ein Darlehen. Nach Vertragsschluss muss der Pfandleiher unverzüglich einen Pfandschein aushändigen. Er enthält unter anderem Angaben zum Darlehen, zum Pfand und zu den Geschäftsbedingungen. Bewahren Sie ihn gut auf, denn er dokumentiert die Vereinbarung.
Laufzeit und Verlängerung
Die Fälligkeit des Darlehens darf nicht auf weniger als drei Monate festgelegt werden. Die konkrete Fälligkeit steht in den Vertragsunterlagen. Eine Verlängerung tritt nicht automatisch ein, sondern muss vereinbart werden. Wird der Vertrag verlängert oder geändert, ist ein neuer Pfandschein auszustellen.
Auslösung und mögliche Verwertung
Für die Auslösung werden Darlehen sowie die vereinbarten Zinsen, Vergütungen und Kosten zurückgezahlt. Wird ein Pfand nicht ausgelöst, darf sich der Pfandleiher grundsätzlich frühestens einen Monat nach Fälligkeit daraus befriedigen. Für die Verwertung und ihre Bekanntmachung gelten weitere gesetzliche Fristen.
Häufige Fragen
Kurz erklärt.
Wie lange läuft ein Pfandkredit mindestens?
Die Fälligkeit darf nicht auf weniger als drei Monate festgelegt werden. Die konkrete Fälligkeit steht im Pfandschein beziehungsweise Vertrag.
Kann ich einen Pfandkredit automatisch verlängern?
Nein. Eine Verlängerung muss vereinbart werden. Bei einer Vertragsverlängerung oder Änderung ist ein neuer Pfandschein auszustellen.
Was passiert, wenn ich das Pfand nicht auslöse?
Nach Eintritt der Fälligkeit gelten gesetzliche Fristen, bevor das Pfand verwertet werden darf. Eine Versteigerung ist zuvor bekanntzumachen.
Quellen & Hinweise
Weiterführende Informationen
- Pfandleiherverordnung (PfandlV), amtlicher Text – Regelt Mindestfrist, Pfandschein, Verwertung und Versteigerungsbekanntmachung.
- IHK Chemnitz: Merkblatt Pfandleihgewerbe – Ordnet Fälligkeit, Pfandschein, Verlängerung und Verwertung ein.
- Verbraucherzentrale Hamburg: Pfandkredite – Erläutert die Auslösung samt Darlehen, Zinsen und Gebühren aus Verbrauchersicht.


