Ein Pfandkredit ist ein Darlehen, für das ein Gegenstand als Pfand hinterlegt wird. Für die Kosten zählt nicht nur der ausgezahlte Darlehensbetrag: Auch Zinsen und zulässige Vergütungen gehören zum Rückzahlungsbetrag.
Darlehen und Rückzahlung auseinanderhalten
Das Darlehen ist der Betrag, den das Pfandhaus gegen Hinterlegung eines Pfands gewährt; er ist nicht automatisch mit dem Wert des Gegenstands gleichzusetzen. Für die Rückgabe des Pfands sind grundsätzlich das Darlehen sowie die vereinbarten Zinsen und Vergütungen zu begleichen. Nach der Pfandleiherverordnung darf sich der Pfandleiher wegen dieser Ansprüche nur aus dem Pfand befriedigen.
Zinsen, Vergütungen und weitere Kosten
Zinsen sind das Entgelt für die Darlehenshingabe, während Vergütungen die Kosten des Geschäftsbetriebs abdecken; die Pfandleiherverordnung regelt dafür zulässige Höchstgrenzen und sieht für bestimmte Darlehensstufen Vergütungen nach einer Anlage vor. Daneben können notwendige Kosten der Verwertung anfallen, und besondere Versicherungen oder ein Wertgutachten sind gesondert eingeordnet. Zinsen und Vergütungen werden nach den gesetzlichen Regeln berechnet, dürfen nicht im Voraus verlangt werden und richten sich bei Teilrückzahlungen nach dem noch offenen Darlehen.
Pfandschein und Fristen prüfen
Der Pfandleiher muss den Pfandschein nach Vertragsabschluss aushändigen; er enthält gesetzlich vorgesehene Angaben zum Darlehen, zur Fälligkeit und zum Pfand sowie die Geschäftsbedingungen. Bewahren Sie ihn auf und gleichen Sie insbesondere Darlehensbetrag, Pfandbeschreibung und Fälligkeit mit dem Vertrag ab. Das Darlehen darf nicht mit einer kürzeren Fälligkeit als der gesetzlichen Mindestfrist vereinbart werden; bei Verlängerung oder sonstiger Vertragsänderung ist ein neuer Pfandschein auszustellen.
Häufige Fragen
Kurz erklärt.
Welche Bestandteile können die Kosten eines Pfandkredits haben?
Zu unterscheiden sind der zurückzuzahlende Darlehensbetrag, Zinsen für die Darlehenshingabe und Vergütungen für Betriebskosten; zusätzlich können notwendige Verwertungskosten entstehen.
Was steht auf dem Pfandschein?
Er enthält unter anderem Angaben zum Vertrag, zum Darlehen und seiner Fälligkeit, zum Verpfänder und zum Pfand sowie die Geschäftsbedingungen. Bei einer Verlängerung oder sonstigen Änderung des Pfandleihvertrags muss ein neuer Pfandschein ausgehändigt werden.
Was passiert, wenn das Pfand nicht ausgelöst wird?
Nach Fälligkeit kann das Pfand nach Maßgabe der gesetzlichen Fristen und Voraussetzungen verwertet werden. Die Pfandleihe ist so ausgestaltet, dass der Pfandleiher sich wegen der im Vertrag genannten Ansprüche nur aus dem Pfand befriedigt.
Quellen & Hinweise
Weiterführende Informationen
- Pfandleiherverordnung (PfandlV), Gesetze im Internet – §§ 5, 6 und 10 belegen die Befriedigung nur aus dem Pfand, Mindestfrist, Pflicht und Inhalt des Pfandscheins sowie die getrennte Regelung von Zinsen, Vergütungen und Verwertungskosten.
- IHK Chemnitz: Merkblatt Pfandleihgewerbe – Erläutert das Pfandleihdarlehen, gesetzliche Pflichten zu Pfandschein und Fristen sowie die Unterscheidung von Zinsen, Betriebskostenvergütungen und Verwertungskosten.
- Verbraucherzentrale Hamburg: Pfandkredite – Schnelles Geld mit Vorsicht genießen! – Erklärt die Rückzahlung von Darlehen zuzüglich monatlicher Zinsen und Gebühren und empfiehlt, den Pfandschein beziehungsweise Pfandkreditvertrag mit den schriftlichen Bedingungen sorgfältig zu lesen; Stand des Beitrags: 15.02.2023.


