Wer den Pfandgegenstand nicht zum vereinbarten Fälligkeitstermin auslösen kann, sollte die Möglichkeiten direkt mit dem Pfandleiher klären. Die gesetzlichen Regeln unterscheiden zwischen der vereinbarten Laufzeit, einer Verlängerung des Vertrags und der späteren Verwertung des Pfands.
Verlängerung braucht eine Vereinbarung
Eine Verlängerung geschieht nicht automatisch, sondern muss mit dem Pfandleiher vereinbart werden. Die Pfandleiherverordnung behandelt die Verlängerung als Erneuerung des Pfandleihvertrags. Wird der Vertrag verlängert, muss der Pfandleiher einen neuen Pfandschein aushändigen.
Der neue Pfandschein hält die Änderung fest
Der Pfandschein dokumentiert den Pfandleihvertrag und enthält unter anderem Angaben zum Darlehen, seiner Fälligkeit und zum Pfand. Ändert sich der Vertrag durch eine Verlängerung oder auf andere Weise, ist ein neuer Pfandschein vorgesehen. Bewahren Sie ihn auf und vergleichen Sie die Angaben mit der getroffenen Vereinbarung.
Laufzeit und Verwertungsfristen unterscheiden
Für die Fälligkeit des Darlehens darf keine kürzere Frist als drei Monate vereinbart werden. Nach Eintritt der Fälligkeit darf sich der Pfandleiher grundsätzlich frühestens einen Monat später aus dem Pfand befriedigen; eine frühere Verwertung ist möglich, wenn der Verpfänder ihr nach Eintritt der Fälligkeit zustimmt. Die Verordnung sieht grundsätzlich eine Verwertung spätestens sechs Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung vor; diese Frist ist keine zusätzliche Vertragsverlängerung.
Häufige Fragen
Kurz erklärt.
Kann ich meinen Pfandkredit automatisch verlängern?
Nein. Eine Verlängerung setzt eine Vereinbarung mit dem Pfandleiher voraus; ein automatischer Anspruch auf Verlängerung ergibt sich aus den genannten Vorschriften nicht.
Bekomme ich bei einer Verlängerung einen neuen Pfandschein?
Ja. Nach § 6 Absatz 3 Pfandleiherverordnung muss der Pfandleiher bei einer Vertragsverlängerung einen neuen Pfandschein aushändigen.
Können bei einer Verlängerung weitere Kosten entstehen?
Ja. Während der verlängerten Laufzeit können weitere Zinsen und Gebühren anfallen. Welche Beträge gelten, hängt von den Vertragsangaben und den anwendbaren Regeln ab; konkrete Kosten sollten Sie dem Pfandschein beziehungsweise der Vereinbarung entnehmen.
Quellen & Hinweise
Weiterführende Informationen
- Pfandleiherverordnung (Gesetze im Internet), insbesondere §§ 5, 6 und 9 – § 5 regelt die Mindestfrist von drei Monaten für die Fälligkeit; § 6 Absatz 3 verlangt bei Verlängerung einen neuen Pfandschein; § 9 enthält die Fristen zur Verwertung nach Fälligkeit und Eintritt der Verwertungsberechtigung.
- IHK Chemnitz: Merkblatt Pfandleihgewerbe – Fasst die Mindestfälligkeit, Aushändigung eines neuen Pfandscheins bei Vertragsverlängerung und Verwertungsfristen aus der Pfandleiherverordnung zusammen.
- Verbraucherzentrale Hamburg: Pfandkredite – Schnelles Geld mit Vorsicht genießen! – Weist darauf hin, dass sich bei Verlängerung Zinsen und Gebühren erhöhen können, und empfiehlt, Pfandschein beziehungsweise Vertragsbedingungen sorgfältig zu lesen.


